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Frage 1 von 119 %

Hat das Unternehmen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland?

BAFA-Fördervoraussetzungen

Wer ist förderfähig? Die Voraussetzungen im Überblick

Die BAFA-Beratungsförderung (Förderung von Unternehmensberatungen für KMU) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Förderfähig sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR.

Nicht förderfähig sind Unternehmen der Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, der Landwirtschaft sowie gemeinnützige Organisationen. Heilberufe können ausschließlich eine QM-Beratung fördern lassen. Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026.

Neue Bundesländer: 80 % Förderung (max. 2.800 €). Alte Bundesländer: 50 % (max. 1.750 €). Bemessungsgrundlage einheitlich 3.500 €.

Seit der Richtlinie 2023 entfällt die Unterscheidung zwischen Jung- und Bestandsunternehmen. Der Fördersatz richtet sich ausschließlich nach dem Standort. Sonderregelungen gelten für Berlin, Leipzig, Lüneburg und Trier.

Voraussetzungen

Die 6 Fördervoraussetzungen im Detail

01

Unternehmenssitz

Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

02

Unternehmensform

Gewerblich oder freiberuflich. Gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Einrichtungen ausgeschlossen.

03

KMU-Kriterien

Max. 249 Mitarbeiter (VZÄ), Umsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR.

04

Förderfähige Branche

Keine Rechts-/Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Landwirtschaft oder Fischerei.

05

De-minimis-Grenze

Staatliche Beihilfen in den letzten 3 Steuerjahren unter 300.000 EUR.

06

BAFA-Historie

Max. 5 geförderte Beratungen insgesamt, max. 2 pro Kalenderjahr.

Das sagen unsere Berater

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Marten Kählert

Geschäftsführer, FilmVision, Greifswald

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Geschäftsführer, LokalDigital

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